Ihre Tochter kann den Probeunterricht absolvieren, wenn sie im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht den Schnitt von 2,33 (für das Gymnasium) bzw. 2,66 (für die Realschule) erreicht hat.
Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und gilt als bestanden, wenn die Tochter mindestens eine 3 und eine 4 erreicht hat. Hat sie die Noten 4 und 4, kann sie nach einem Beratungsgespräch übertreten. Mit schlechteren Noten gilt der Probeunterricht als nicht bestanden.
Achtung: Hat Ihre Tochter mit einem Schnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis den Probeunterricht für das Gymnasium nicht bestanden (z. B. mit 4 und 5), darf sie natürlich trotzdem an unsere Realschule übertreten.
Hier geht es zu Beispielaufgaben aus dem Probeunterricht:
Gymnasium
Realschule