Aufnahmevoraussetzungen in die 5. Jahrgangsstufe

Gymnasium

Realschule

 In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen der 4. und 5. Klassen übertreten, die am 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

·       In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

·       In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.

Für Schülerinnen der 5. Klasse der Mittelschule gilt:

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.      

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

Probeunterricht

Ihre Tochter kann den Probeunterricht absolvieren, wenn sie im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht den Schnitt von 2,33 (für das Gymnasium) bzw. 2,66 (für die Realschule) erreicht hat.
Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und gilt als bestanden, wenn die Tochter mindestens eine 3 und eine 4 erreicht hat. Hat sie die Noten 4 und 4, kann sie nach einem Beratungsgespräch übertreten. Mit schlechteren Noten gilt der Probeunterricht als nicht bestanden.

 

Achtung: Hat Ihre Tochter mit einem Schnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis den Probeunterricht für das Gymnasium nicht bestanden (z. B. mit 4 und 5), darf sie natürlich trotzdem an unsere Realschule übertreten.

 

Hier geht es zu den Informationen aus dem Kultusministerium mit Beispielaufgaben aus dem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik:
Gymnasium
Realschule

Aufnahmevoraussetzungen in höhere Jahrgangsstufen

Vorausgesetzt wir haben in der betreffenden Klasse noch einen Platz frei, nehmen wir natürlich auch gerne neue Schülerinnen in eine höhere Jahrgangsstufe auf. Rufen Sie dazu einfach im Sekretariat an und vereinbaren Sie einen Termin bei der Schulleitung.

Einen Überblick über die staatlichen Aufnahmevoraussetzungen in eine höhere Jahrgangsstufe des Gymnasiums und der Realschule finden Sie unter diesem Link:

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html​​​​​​​


Wie Ihre Tochter innerhalb der Maria-Ward-Schule die Schulart wechseln kann, erfahren Sie hier! 

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