Vertretungskonzept

Vertretungen entstehen, wenn Lehrkräfte andere dienstliche Verpflichtungen haben (Klassenfahrten, Prüfungen, Fortbildungen, Dienstbesprechungen ...) oder erkrankt sind. 


Steht eine Lehrkraft für eine Unterrichtsstunde nicht zur Verfügung, wird diese i.d.R. vertreten, vorzugsweise durch ...
- eine Lehrkraft, die in der Klasse selbst unterrichtet,
- eine Lehrkraft, die die Lehrbefähigung des Unterrichts besitzt, der zu vertreten ist oder
- durch eine andere Lehrkraft.


Vertretungsstunden sind gleichwertiger Unterricht und werden i.d.R. frühzeitig bekannt gegeben.

In höheren Jahrgangsstufen können in Ausnahmefällen Übungsaufgaben gestellt werden, soweit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Randstunden können ggf. entfallen.


Fällt eine Lehrkraft absehbar für einen längeren Zeitraum aus, wird der Fachunterricht von einem (ggf. von mehreren Kollegen) übernommen. 

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