Werde eine Maria-Ward-Schülerin!

Anmeldung

Interessieren Sie sich für einen Platz für Ihre Tochter an unserem Gymnasium oder unserer Realschule, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Für alle Jahrgangsstufen
Hier folgen ab August die Termine rund um die Anmeldung für das Schuljahr 2026-2027  

Downloads

Aufnahme­voraussetzungen in die 5. Jahrgangsstufe

In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen der 4. und 5. Klassen übertreten, die am 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aufnahmevoraussetzungen

Gymnasium

Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Für Schülerinnen der 5. Klasse der Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Aufnahmevoraussetzungen

Realschule

Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Für Schülerinnen der 5. Klasse der Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

Probeunterricht: Überprüfung der Fähigkeiten und Eignung für die jeweilige Schulart

Ihre Tochter kann den Probeunterricht absolvieren, wenn sie im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht den Schnitt von 2,33 (für das Gymnasium) bzw. 2,66 (für die Realschule) erreicht hat.
Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und gilt als bestanden, wenn die Tochter mindestens eine 3 und eine 4 erreicht hat. Hat sie die Noten 4 und 4, kann sie nach einem Beratungsgespräch übertreten. Mit schlechteren Noten gilt der Probeunterricht als nicht bestanden.
Hat Ihre Tochter mit einem Schnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis den Probeunterricht für das Gymnasium nicht bestanden (z. B. mit 4 und 5), kann sie, falls Platz vorhanden, an unsere Realschule übertreten.

Beispielaufgaben für das Gymnasium

Download

Beispielaufgaben für die Realschule

Download