Anmeldung
Interessieren Sie sich für einen Platz für Ihre Tochter an unserem Gymnasium oder unserer Realschule, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

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Wenn die Schülerin nicht katholisch oder evangelisch ist
Wenn die Schülerin nicht katholisch oder evangelisch ist
Merkblatt Schülerbeförderung STADT AB bis Jahrgangsstufe 11
Merkblatt Schülerbeförderung STADT AB bis Jahrgangsstufe 11
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS AB
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS AB
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS MIL
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS MIL
Lese-Rechtschreib-Störung (LRSt) Elterninformation
Lese-Rechtschreib-Störung (LRSt) Elterninformation
Aufnahmevoraussetzungen in die 5. Jahrgangsstufe
In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen der 4. und 5. Klassen übertreten, die am 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gymnasium
Realschule
Probeunterricht: Überprüfung der Fähigkeiten und Eignung für die jeweilige Schulart
Ihre Tochter kann den Probeunterricht absolvieren, wenn sie im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht den Schnitt von 2,33 (für das Gymnasium) bzw. 2,66 (für die Realschule) erreicht hat.
Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und gilt als bestanden, wenn die Tochter mindestens eine 3 und eine 4 erreicht hat. Hat sie die Noten 4 und 4, kann sie nach einem Beratungsgespräch übertreten. Mit schlechteren Noten gilt der Probeunterricht als nicht bestanden.
Hat Ihre Tochter mit einem Schnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis den Probeunterricht für das Gymnasium nicht bestanden (z. B. mit 4 und 5), kann sie, falls Platz vorhanden, an unsere Realschule übertreten.