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Aufnahmevoraussetzungen
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Stand vom 01.11.2010
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Gymnasium
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Realschule
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In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen der 4. und 5. Klassen übertreten, die am 30. Juni 2011 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:
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· Bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
· In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
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· Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
· In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
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Für Schülerinnen der 5. Klasse der Hauptschule gilt:
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· Bei einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
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· Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
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Informationsmaterial
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Schulprospekt

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Informationsmaterial
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