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Stand vom 27.10.2009

Gymnasium

Realschule

 In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen der 4. und 5. Klassen übertreten, die am 30. Juni 2010 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

·       In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

·       In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.

Für Schülerinnen der 5. Klasse der Hauptschule gilt:

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder schlechter in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.

·       Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

·       Bei einem Notendurchschnitt von 3,0 und schlechter in den Fächern Deutsch und Mathematik ist eine Aufnahme nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.


    

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